Josephsplatz 8, 904 03 Nürnberg
de
en
cs
sk

Wie kann man Korruption stoppen?

KATEGORIE
|
AUTOR
Ing. Denis Barborík

 

"Reden ist Gold" - unter diesem Slogan startete die Kampagne des Amtes zum Schutz von Whistleblowern. Wenn ein Mitarbeiter während seiner Arbeit auf rechtswidrige Aktivitäten wie Korruption, den Missbrauch vertraulicher Informationen, Machtmissbrauch, vorsätzliche Gesetzesverstöße, Interessenkonflikte oder den Missbrauch von Firmenvermögen und Finanzmitteln stößt, sollte er solche Aktivitäten seinem Arbeitgeber in gutem Glauben melden. Falls Bedenken bestehen, kann sich der Mitarbeiter an die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder bei Bedarf auch an das Amt zum Schutz von Whistleblowern wenden.

Wer muss ein internes Meldesystem einrichten?


Gemäß Gesetz Nr. 54/2019 ist der Arbeitgeber, der mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, oder eine Behörde, die mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt, gesetzlich verpflichtet, ein internes Meldesystem einzurichten. Der Mitarbeiter muss die Möglichkeit haben, eine Meldung über unlautere Aktivitäten abzugeben, die er während seiner Arbeit erfahren hat und die öffentliches Interesse gefährden kann, entweder anonym oder nicht anonym. Es ist wichtig, diese Behauptung durch relevante Informationen zu belegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Meldung einzureichen, und es liegt im Ermessen des Unternehmens, wie dies geschieht, wie z.B. per E-Mail, Postfach, persönlich an eine verantwortliche Person oder heutzutage auch über verschiedene Softwarelösungen. Gemäß dem Gesetz muss jedoch eine der Methoden rund um die Uhr zugänglich sein.

Wie funktioniert das interne System?


Mitarbeiter sollten regelmäßig darüber informiert werden, wie sie eine Meldung abgeben können. Nach Eingang einer Meldung muss der Whistleblower innerhalb von 7 Tagen über den Eingang der Meldung informiert werden. Anschließend wird die gemeldete Angelegenheit von der zuständigen Person untersucht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Meldung innerhalb von 90 Tagen nach Eingang zu prüfen; diese Frist kann um weitere 30 Tage verlängert werden, wobei dem Whistleblower die Gründe für die Verlängerung mitgeteilt werden müssen. Um Neutralität zu gewährleisten, ist es ratsam, dass das Team der zuständigen Person aus mehreren Personen besteht. Die Meldung darf nicht von der Person geprüft werden, gegen die sie gerichtet ist, oder von Personen, die in ihrer direkten Zuständigkeit stehen. Ebenso darf die Meldung nicht von einer Person geprüft werden, die an der fraglichen Aktivität beteiligt war oder deren Neutralität in Frage gestellt werden könnte. In solchen Fällen wird die Meldung vom Vertreter der zuständigen Person geprüft, der benannt werden sollte. Wenn zusätzliche Informationen für die Meldung benötigt werden, wird der Whistleblower zwecks Ergänzung kontaktiert. Die Identität des Whistleblowers muss geschützt werden, daher sollte sich der Mitarbeiter nicht scheuen, eine Meldung einzureichen, wenn er während seiner Arbeit Informationen über unlautere Aktivitäten erhält. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Whistleblower innerhalb von zehn Tagen nach der Prüfung der Meldung das Ergebnis der Prüfung sowie etwaige Maßnahmen mitzuteilen.

Sorgen vor Gegenschritten?


In Zusammenhang mit einer Meldung darf der Arbeitgeber keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen den Mitarbeiter ergreifen, wie z.B. Lohnkürzung, Versetzung auf eine niedrigere Position, Kündigung des Arbeitsverhältnisses usw. Die Abgabe einer Meldung darf keinen Anlass für Konsequenzen geben und keine Schäden für die meldende Person verursachen. Wenn der Whistleblower der Meinung ist, dass in Bezug auf die Meldung arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen wurden, mit denen er nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von 15 Tagen nach Kenntnisnahme der arbeitsrechtlichen Maßnahme das Amt zum Schutz von Whistleblowern um Aussetzung der Wirksamkeit dieser arbeitsrechtlichen Maßnahme ersuchen.

Jede Stimme hat Kraft und kann zu einer besseren Gesellschaft beitragen. Korruption hat negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, und nur durch das Sprechen können wir sie besiegen. Whistleblowing ist ein effektives Instrument zum Schutz des guten Rufs eines Unternehmens, zur Vermeidung finanzieller Schäden und zur Steigerung der moralischen und ethischen Glaubwürdigkeit. Dass ein Unternehmen/Arbeitgeber seit Einführung des Systems keine Meldungen verzeichnet hat, bedeutet nicht zwangsläufig, dass alles in Ordnung ist; es könnte auf ein falsch eingerichtetes internes System und das Misstrauen der Mitarbeiter gegenüber dem eingerichteten System hinweisen.

Bei Fragen zur Einführung eines internen Systems und zur Möglichkeit von Softwarelösungen für die Meldung zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
 

Empfohlene Schulungen:

Titel der Schulung Trainingsdauer Standort Preis Nächster Termin
2 Tage (08:00 - 14:00)
Online 450,00 €
535,50 € inkl. MwSt
17.10.2024, 25.10.2024 + 4
1 Tag
Firmenschulung Auf Anforderung
Ihrer Meinung nach

Das könnte Sie noch interessieren:

Ähnliche Artikel

Neuauflage der AIAG APQP und Control Plan Handbücher als eigenständige Dokumente im März 2024 - Teil II.

Neuauflage der AIAG APQP und Control Plan Handbücher als eigenständige Dokumente im März 2024 - Teil II.

KATEGORIE
|
AUTOR
Ingrid Ďuricová, MBA

Control Plan Manual....welche Änderungen bringt die neue Ausgabe dieses AIAG-Handbuchs mit sich?

Mehr anzeigen
Neuauflage der AIAG APQP und Control Plan Handbücher als eigenständige Dokumente im März 2024 - Teil I.

Neuauflage der AIAG APQP und Control Plan Handbücher als eigenständige Dokumente im März 2024 - Teil I.

KATEGORIE
|
AUTOR
Ingrid Ďuricová, MBA

Wissen Sie, welche Änderungen die neue Ausgabe des AIAG APQP-Handbuchs mit sich bringt?

Mehr anzeigen
Agile Prinzipien und Scrum: Schnellere Lieferung und wirksame Reaktion auf Veränderungen

Agile Prinzipien und Scrum: Schnellere Lieferung und wirksame Reaktion auf Veränderungen

KATEGORIE
|
AUTOR
Dušan Kucharik

Veränderungen in der Technologie, Veränderungen auf dem Markt... wie kann man darauf zeitnah reagieren? Die effektivste Lösung ist die Einführung agiler Prinzipien und des Scrum-Rahmens. Wenn Sie noch nichts davon gehört haben, sollten Sie mehr darüber erfahren.

Mehr anzeigen
ISO/IEC 42001:2023 - Managementsystem für Künstliche Intelligenz

ISO/IEC 42001:2023 - Managementsystem für Künstliche Intelligenz

KATEGORIE
|
AUTOR
Ing. Denis Barborík

Künstliche Intelligenz (KI) hat in vielen Branchen eine Revolution ausgelöst, doch ihr rasches Wachstum hat auch Bedenken hinsichtlich Ethik, Datenschutz und Sicherheit mit sich gebracht. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen haben die Internationale Organisation für Normung und die Internationale Elektrotechnische Kommission die Norm ISO/IEC 42001 entwickelt.

Mehr anzeigen

Newsletter